(FuttMV 1981)
Futtermittelverordnung

Ausfertigungsdatum: 08.04.1981


§ 11 FuttMV 1981 Verbotene Stoffe

Es ist verboten, ein Futtermittel, das den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 nicht entspricht, in den Verkehr zu bringen oder zu verfüttern.