Futtermittelkontrolleur-Verordnung (FuttMKontrV)
Verordnung über die fachlichen Anforderungen an die in der Futtermittelüberwachung tätigen Kontrolleure

Ausfertigungsdatum: 28.03.2003


§ 5 FuttMKontrV Ergänzende Regelungen der Landesregierungen

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften über den Lehrgang, die Prüfung und die Fortbildung erlassen. Bei den Ausbildungsplänen können Vorkenntnisse berücksichtigt werden.