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Flächenstillegungsverordnung (FSV)
Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente

Ausfertigungsdatum: 25.11.1994


§ 5 FSV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

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