(FSDurchführungsV)
Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung

Ausfertigungsdatum: 17.12.1992


§ 25 FSDurchführungsV Betriebsanweisungen

Die zur Durchführung der §§ 1 bis 24 dieser Verordnung notwendigen Einzelheiten sind von der Flugsicherungsorganisation in Betriebsanweisungen zu regeln.