Der Flugberatungsdienst umfaßt
- 1.
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die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist;
- 2.
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die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen;
- 3.
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die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung;
- 4.
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die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten.