Der Flugberatungsdienst umfaßt 
        
            - 1.
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                die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist; 
- 2.
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                die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen; 
- 3.
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                die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung; 
- 4.
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                die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten.