Frühförderungsverordnung (FrühV)
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

Ausfertigungsdatum: 24.06.2003


§ 10 FrühV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.