(FrSaftAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Ausfertigungsdatum: 25.06.1984


§ 5 FrSaftAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.