Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 2.
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                Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, 
- 3.
- 
                Ausführen von Hygienemaßnahmen, 
- 4.
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                Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, 
- 5.
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                Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark, 
- 6.
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                Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark, 
- 7.
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                Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware, 
- 8.
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                Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser, 
- 9.
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                Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein, 
- 10.
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                Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.