Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
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Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 3.
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Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 5.
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Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark,
- 6.
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Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark,
- 7.
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Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware,
- 8.
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Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser,
- 9.
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Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein,
- 10.
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Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.