(FrSaftAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Ausfertigungsdatum: 25.06.1984


§ 1 FrSaftAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt.