Ausfertigungsdatum: 19.04.2001
(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Der Kundenauftrag ist so zu gestalten, dass er modische Friseur- und Kosmetikdienstleistungen für einen besonderen Anlass zum Inhalt hat und folgende Elemente enthält:
(2) Der Prüfling bestimmt den in Absatz 1 genannten besonderen Anlass und erarbeitet einen Vorschlag für das Meisterprüfungsprojekt. Vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts hat er seinen Vorschlag, einschließlich einer Zeitplanung, dem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Das Damen- und das Herrenmodell für das Meisterprüfungsprojekt werden vom Prüfling gestellt.
(3) Das Meisterprüfungsprojekt nach Absatz 1 besteht aus: