(FrHfDEG/DUG)
Gesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes

Ausfertigungsdatum: 25.07.1989


§ 3 FrHfDEG/DUG Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.