Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. FRG§15VÄndV 4
  4. § 4
< § 3
Schlußformel >

(FRG§15VÄndV 4)
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen

Ausfertigungsdatum: 10.04.1978


§ 4 FRG§15VÄndV 4

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz