Ausfertigungsdatum: 25.02.1960
(Fundstelle: BGBl. Teil III 824-2 S. 9 - 13;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
A. Rentenversicherung der Arbeiter
1. Arbeiter außerhalb der Land- und Forstwirtschaft
Leistungsgruppe 1
Arbeiter, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, die als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind. Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten erworben sein. In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hochqualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und Erfahrung und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Autoschlosser Automateneinrichter Bäcker Baumwollweber (gelernt) Bauschlosser Beizer Betonfacharbeiter Betonwerker (gelernt) Betriebsschlosser Böttcher (Holzküfer) Brauer Brenner (keramische Industrie) Buchbinder Buchdrucker Bügler (Bekleidungsgewerbe) Chemiebetriebsfachwerker Chemigraph Dachdecker Dekorateur Drechsler Drucker (Textilgewerbe) Eisendreher Elektriker Elektroinstallateur Färber Feinmechaniker Feintäschner Fernmeldemonteur Flachdrucker Fleischer Fliesenleger Former Fräser Gerber Gießer Gipser (Rabitzer) Glaser Glasmacher Graveur Großuhrenmacher Handschuhmacher Handsetzer Heizer (geprüft) Hutmacher Installateur Karosseriebauer Keramformer (Dreher, Gießer) Kerammaler Kernmacher Kleinuhrenmacher Klempner Koch Konditor Korrektor Kraftfahrer (Handwerker) Kürschner Laborant Lackierer Lithograph Maler Mälzer Maurer Maschinenschlosser 1. und 2. Maschinenführer Maschinensetzer Maschinist Mechaniker Metalldreher Modelltischler Molkerei- und Käsereigehilfe Müller Oberlederzuschneider Papiermaschinenführer Parkettleger Pflasterer Polierer Polsterer Porzellanmaler Reparaturschlosser Rohrleger Rotationsdrucker Rundfunkmechaniker Samt- und Plüschweber Sattler Schiffbauer Schlosser 1. Schmelzer Schneider Schornsteinfeger Schreiner Schriftsetzer Schweißer Seidenweber Sortierer (Tabakwarenherstellung) Stahlbauschlosser Starkstrommonteur Steinbrecher Steinmetz Stereotypeur Stukkateur Tischler Tuchweber Uhrmacher Verputzer (Ausbaugewerbe) 1. Walzer Werkzeugmacher Zigarrenmacher Zigarettenmaschinenführer Zimmerer Zuschneider
Weibliche Arbeiter
Baumwollweberin (gelernt) Futterstepperin Hutarbeiterin Näherin (gelernt) Seidenweberin (gelernt) Sortiererin (Tabakwarenherstellung) Stumpenrollerin Wickelmacherin Zigarrenmacherin Zigarrenrollerin Zuschneiderin
Leistungsgruppe 2
Arbeiter, die im Rahmen einer speziellen, meist branchegebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muß. Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten haben die Arbeiter meist im Rahmen einer mindestens drei Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlußprüfung erworben. In den Tarifen werden die hier erwähnten Arbeiter meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter Bahnunterhaltungsarbeiter Betonwerker (angelernt) Bohrer Brenner (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden) Chemiebetriebswerker Einschaler Eisenbieger und -flechter Former (angelernt) Fuhrmann (Kutscher) Hobler Hochbauhelfer Holländerarbeiter Kalander- und Querschneiderführer Kranführer Maschinenbauhelfer Metallschleifer Mitfahrer (Beifahrer) Papiermaschinengehilfe Rotten- und Gleisarbeiter Schiffsbauhelfer Schleifer (Putzer) Schweißer (angelernt) Steinbrecher (angelernt) Walzer
Weibliche Arbeiter
Anlegerin (Papiererzeugung und -verarbeitung) Baumwollweberin Büglerin Einrichterin Fleyerin Keramformerin Näherin (Wirk- und Strickerei Ringspinnerin Schaffnerin Spulerin Stepperin Stopferin Strickerin Verpackerin (Packerin) Zuarbeiterin Zwirnerin
Leistungsgruppe 3
Arbeiter, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist. In den Tarifen werden diese Arbeiter meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Bauhilfsarbeiter Belader Bunkerarbeiter Entlader Grubenarbeiter (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden) Hafenarbeiter Hilfsarbeiter Lagerarbeiter Platzarbeiter
Weibliche Arbeiter
Hilfsarbeiterin Näherin Reinmacherin Sortiererin
2. Arbeiter in der Landwirtschaft
Leistungsgruppe 1
Arbeiter mit langjähriger Berufserfahrung oder Fachausbildung, die besonders verantwortungsvolle, schwierige oder qualifizierte Arbeiten ausführen. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Handwerksmeister und -gehilfe Hofmeister Landwirtschaftlicher Facharbeiter (mit Facharbeiterbrief) Landwirtschaftsmeister und -gehilfe Meister und Gehilfe der Tierzucht (Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schafzucht, Imkerei, Geflügelzucht, Pelztier- und Fischzucht) Meister und Gehilfe des Brennerei- und Molkereifaches Meister und Gehilfe der Gärtner-, Kellerei- und Weinbauberufe Vorarbeiter
Weibliche Arbeiter
Landwirtschaftliche Gehilfin Wirtschafterin
Leistungsgruppe 2
Arbeiter, die mit gleichmäßig wiederkehrenden Arbeiten beschäftigt sind. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Gespannführer Kraftfahrer Landarbeiter Schweinewärter Treckerführer
Weibliche Arbeiter
Hausgehilfin (auch außerhalb der Landwirtschaft) Landarbeiterin
3. Arbeiter in der Forstwirtschaft
Leistungsgruppe 1
Männliche Arbeiter mit langjähriger Berufserfahrung oder Fachausbildung, die besonders verantwortungsvolle, schwierige oder qualifizierte Arbeiten ausführen. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Haumeister Waldfacharbeiter
Leistungsgruppe 2
Männliche Arbeiter, die mit gleichmäßig wiederkehrenden Arbeiten beschäftigt sind. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Regelmäßig beschäftiger Waldarbeiter Ständiger Waldarbeiter
B. Rentenversicherung der Angestellten
Leistungsgruppe 1
Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis.
Leistungsgruppe 2
Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die Angestellte anderer Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen haben. Außerdem Angestellte, die als Obermeister, Oberrichtmeister oder Meister mit hohem beruflichem Können und besonderer Verantwortung großen Werkstätten oder Abteilungen vorstehen. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Angestellte | |
Bauführer | über 45 Jahre |
Bilanzbuchhalter | über 45 Jahre |
Buchhalter (Lohnbuchhalter) | über 45 Jahre |
Chefkameramann | |
Einkäufer | über 45 Jahre |
Ingenieur (Bau-Betriebs-Bild-Film-Maschinen-Meß-Sender-Ton-) | über 45 Jahre |
Konstrukteur | über 45 Jahre |
Korrespondent | über 45 Jahre |
Leitender Wirtschafter (Landwirtschaft) | |
Mitglied von Kulturorchestern (Sonderklasse und Tarifklasse I) | |
Oberarzt | |
Polier (techn.) | über 45 Jahre |
Redakteur | über 45 Jahre |
Regisseur | über 45 Jahre |
Techniker | über 45 Jahre |
Tonmeister | über 45 Jahre |
Werkmeister | über 45 Jahre |
Weibliche Angestellte | |
Bilanzbuchhalterin | über 45 Jahre |
Buchhalterin | über 45 Jahre |
Korrespondentin | über 45 Jahre |
Männliche Angestellte | |
Aufnahmeleiter (Film, Funk, Fernsehen) | |
Bauführer | 30 bis 45 Jahre |
Beleuchter | über 30 Jahre |
Bibliothekar | |
Bilanzbuchhalter | bis 45 Jahre |
Buchhalter (Lohnbuchhalter) | 30 bis 45 Jahre |
Bühnenbildner | |
Einkäufer | bis 45 Jahre |
Fakturist | über 45 Jahre |
Förster | |
Gießereimeister | |
Gutsverwalter, -inspektor | |
Ingenieur Bau-Betriebs-Bild-Film-Maschinen-Meß-Sonder-Ton-) | 30 bis 45 Jahre |
Kaufm. Kalkulator | über 30 Jahre |
Kartothekführer | über 30 Jahre |
Konstrukteur | 30 bis 45 Jahre |
Kontorist | über 30 Jahre |
Korrespondent | 30 bis 45 Jahre |
Laborant | über 30 Jahre |
Lagerist | über 30 Jahre |
Lagerverwalter | |
Landwirtschaftlicher Fachangestellter | |
Maskenbildner | |
Medizinalassistent | |
Mitglied von Kulturorchestern | |
Polier (techn.) | 30 bis 45 Jahre |
Polier (Meister) | |
Pressestenograph | |
Redakteur | bis 45 Jahre |
Regieassistent | |
Regisseur | bis 45 Jahre |
Reisender | |
Richtmeister | |
Schachtmeister | |
Techniker | 30 bis 45 Jahre |
Technischer Zeichner | über 45 Jahre |
Tonmeister | bis 45 Jahre |
Verkäufer | über 45 Jahre |
Vertreter | |
Werkmeister | 30 bis 45 Jahre |
Werkstattmeister | |
Zuschneider | |
Weibliche Angestellte | |
Bilanzbuchhalterin | bis 45 Jahre |
Buchhalterin | 30 bis 45 Jahre |
Direktrice | |
Hebamme | |
Heilgymnastin | |
Kassiererin | über 45 Jahre |
Laborantin | über 45 Jahre |
Medizinisch-techn. Assistentin | |
Oberschwester | |
Operationsschwester | |
Physikalisch-techn. Assistentin | |
Sekretärin | |
Stationsschwester | |
Stenotypistin | über 45 Jahre |
Verkäuferin | über 45 Jahre |
Wirtschaftsleiterin |
Männliche Angestellte | |
Bauführer | bis 30 Jahre |
Beleuchter | bis 30 Jahre |
Buchhalter (Lohnbuchhalter) | bis 30 Jahre |
Bühnenmeister | |
Expedient | |
Fakturist | bis 45 Jahre |
Forstaufseher | |
Ingenieur (Bau-Betriebs-Bild-Film-Maschinen-Meß-Senderton) | bis 30 Jahre |
Inspizient | |
Kartothekführer | bis 30 Jahre |
Kaufm. Kalkulator | bis 30 Jahre |
Konstrukteur | bis 30 Jahre |
Kontorist | bis 30 Jahre |
Korrespondent | bis 30 Jahre |
Kostümbildner | |
Laborant | bis 30 Jahre |
Lagerist | bis 30 Jahre |
Landwirtschaftlicher Verwaltungsangestellter | |
Materialverwalter | |
Polier (techn.) | bis 30 Jahre |
Registrator | |
Requisiteur | |
Technischer Kalkulator | |
Technischer Zeichner | 30 bis 45 Jahre |
Verkäufer | 30 bis 45 Jahre |
Werkmeister | bis 30 Jahre |
Werkstattschreiber | |
Weibliche Angestellte | |
Buchhalterin | bis 30 Jahre |
Fakturistin | über 30 Jahre |
Haushälterin | |
Kassiererin | bis 45 Jahre |
Kindergärtnerin | |
Kontoristin | über 30 Jahre |
Kostümbildnerin | |
Krankenschwester | |
Laborantin | bis 45 Jahre |
Landwirtschaftliche Verwaltungsangestellte | |
Maschinenbuchhalterin | |
Sprechstundenhilfe | |
Stenotypistin | 30 bis 45 Jahre |
Technische Zeichnerin | |
Telefonistin | über 30 Jahre |
Verkäuferin | 30 bis 45 Jahre |
Männliche Angestellte | |
Fotokopist | |
Notenwart | |
Orchesterwart | |
Technischer Zeichner | bis 30 Jahre |
Verkäufer | bis 30 Jahre |
Weibliche Angestellte | |
Fakturistin | bis 30 Jahre |
Hauswirtschaftsangestellte | |
Kontoristin | bis 30 Jahre |
Stenotypistin | bis 30 Jahre |
Telefonistin | bis 30 Jahre |
Verkäuferin | bis 30 Jahre |