Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

Ausfertigungsdatum: 30.07.2004


§ 1 FreizügG/EU Anwendungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.