Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Ausfertigungsdatum: 27.06.2005


§ 13 FPersV Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister

Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.