(FoVG)
Forstvermehrungsgutgesetz

Ausfertigungsdatum: 22.05.2002


§ 25 FoVG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft.