(FoVDV)
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 20.12.2002


§ 9 FoVDV Abkürzungen

Im Falle der Verwendung von Abkürzungen für die Angaben nach § 2 sowie für die Angaben in den Lieferpapieren nach § 4 und den Büchern und Belegen nach § 6 sind nur die Abkürzungen nach Anlage 5 zulässig.