(FoVDV)
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 20.12.2002


§ 1 FoVDV Stammzertifikate

Die Stammzertifikate für Vermehrungsgut von

1.
Saatgutquellen und Erntebeständen;
2.
Mischungen;
3.
Samenplantagen oder Familieneltern;
4.
Klonen und Klonmischungen
müssen den aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlichen Mustern entsprechen.