(ForstWiMeistPrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin

Ausfertigungsdatum: 06.10.2004


§ 10 ForstWiMeistPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.