(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 216 - 218)
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- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 2
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Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 3
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Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
- lfd. Nr. 4
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Naturschutz und Landschaftspflege,
- lfd. Nr. 5
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Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,
- lfd. Nr. 6
-
Forsttechnik
zu vermitteln.
- 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 3
-
Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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-
- lfd. Nr. 2
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Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 4
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Naturschutz und Landschaftspflege
zu vermitteln.
- 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 4
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Naturschutz und Landschaftspflege
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 2
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Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 3
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Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
zu vermitteln.
- 4)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 5
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Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 2
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Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 6
-
Forsttechnik
zu vermitteln.
- 5)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
-
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 2
-
Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 3
-
Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
- lfd. Nr. 4
-
Naturschutz und Landschaftspflege,
- lfd. Nr. 5
-
Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
zu vermitteln.
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- 1)
-
In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
-
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- lfd. Nr. 3
-
Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 4.1
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Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,
- lfd. Nr. 6.1
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Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten
zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
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-
-
- lfd. Nr. 1
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd. Nr. 2
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Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
fortzuführen.
- 2)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 5
-
Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
unter Einbeziehung der Berufsbildposition
-
zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
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-
-
- lfd. Nr. 1.3
-
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
- lfd. Nr. 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- lfd. Nr. 1.6
-
Umweltschutz,
- lfd. Nr. 2
-
Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 3.3
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Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
- lfd. Nr. 4.1
-
Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume
fortzuführen.
- 3)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 4
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Naturschutz und Landschaftspflege
zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
-
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- lfd. Nr. 1.4
-
soziale Beziehungen,
- lfd. Nr. 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- lfd. Nr. 1.6
-
Umweltschutz,
- lfd. Nr. 2.1
-
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- lfd. Nr. 2.2
-
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- lfd. Nr. 3
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Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
- lfd. Nr. 6
-
Forsttechnik
fortzuführen.
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- 1)
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In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
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- lfd. Nr. 3
-
Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
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-
- lfd. Nr. 4
-
Naturschutz und Landschaftspflege,
- lfd. Nr. 5.3
-
Bringen und Lagern von Holz,
- lfd. Nr. 6
-
Forsttechnik
weiter zu vermitteln und zu vertiefen; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 1.3
-
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
- lfd. Nr. 1.4
-
soziale Beziehungen,
- lfd. Nr. 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- lfd. Nr. 1.6
-
Umweltschutz,
- lfd. Nr. 2
-
Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
fortzuführen.
- 2)
-
In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
-
-
-
- lfd. Nr. 5
-
Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
unter Einbeziehung der Berufsbildposition
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weiter zu vermitteln und zu vertiefen; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
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- lfd. Nr. 1.1
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- lfd. Nr. 1.3
-
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
- lfd. Nr. 1.5
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- lfd. Nr. 1.6
-
Umweltschutz,
- lfd. Nr. 2
-
Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
- lfd. Nr. 3.3
-
Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
- lfd. Nr. 4.1
-
Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume
fortzuführen.