(ForstWiAusbV 1998)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin

Ausfertigungsdatum: 23.01.1998


§ 6 ForstWiAusbV 1998 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.