(ForstWiAusbStV 2002)
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin

Ausfertigungsdatum: 17.04.2002


§ 3 ForstWiAusbStV 2002 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.