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Anlage 1 >

Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung (FoMaFüPrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Forstmaschinenführer/Geprüfte Forstmaschinenführerin

Ausfertigungsdatum: 23.07.2009


§ 10 FoMaFüPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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