(FMVtr1973G)
Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973

Ausfertigungsdatum: 09.07.1976


Art 1 FMVtr1973G

Dem in Malaga-Torremolinos am 25. Oktober 1973 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Fernmeldevertrag einschließlich seiner Anlagen wird zugestimmt. Der Vertrag sowie das Schlußprotokoll und die Zusatzprotokolle I bis VI vom 25. Oktober 1973 werden nachstehend veröffentlicht.