Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG)
Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds

Ausfertigungsdatum: 17.10.2008


§ 15 FMStFG Sofortige Vollziehbarkeit

Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.