Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG)
Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS"

Ausfertigungsdatum: 17.10.2008


§ 11a FMStBG Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung

§ 2c des Kreditwesengesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen durch den Fonds.