Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG)
Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS"

Ausfertigungsdatum: 17.10.2008


§ 11 FMStBG Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung

§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.