Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG)
Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS"

Ausfertigungsdatum: 17.10.2008


§ 10 FMStBG Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss

§ 106 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 9a sowie § 109a des Betriebsverfassungsgesetzes finden keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.