(FMSASatz 2011)
Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Ausfertigungsdatum: 21.02.2011


§ 1 FMSASatz 2011 Rechtsform und Bezeichnung

(1) Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) beliehen.

(2) Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann im Geschäftsverkehr als „FMSA“ bezeichnet werden.