Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG)
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge

Ausfertigungsdatum: 26.08.1998


Inhaltsübersicht FlUUG

Erster Abschnitt  
  Anwendungsbereich  
Anwendungsbereich des Gesetzes § 1
Begriffsbestimmungen § 2
Zweck und Gegenstand der Untersuchung § 3
 
Zweiter Abschnitt  
  Organisation  
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung § 4
Zusammenarbeit mit anderen Staaten § 5
Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation § 6
Unterrichtung anderer Behörden § 7
 
Dritter Abschnitt  
  Untersuchung  
Untersuchungsstatus § 8
Untersuchungsverfahren § 9
Einleitung der Untersuchung § 10
Untersuchungsbefugnisse § 11
Unfallstelle § 12
Freigabe der Unfallstelle § 13
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren § 14
Besorgnis der Befangenheit § 15
Nachweismittel § 16
 
Vierter Abschnitt  
  Berichte und ihre Bekanntgabe  
Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts § 17
Untersuchungsbericht § 18
Sicherheitsempfehlungen § 19
Ausländische Untersuchungsberichte § 20
Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht § 21
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens § 22
 
Fünfter Abschnitt  
  Untersuchungskammer  
Zuständigkeit § 23
 
Sechster Abschnitt  
  Allgemeine Vorschriften  
Kostentragung § 24
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten § 25
Datenübermittlung an öffentliche Stellen § 26
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen § 27
Flugsicherheitsarbeit § 28
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst § 29
Bußgeldvorschriften § 30
 
Anhang  
  Beispiele für schwere Störungen