(FluLärmSpangV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem

Ausfertigungsdatum: 16.02.2000


§ 1 FluLärmSpangV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Spangdahlem wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.