(FluLärmRamstV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ramstein

Ausfertigungsdatum: 22.12.1976


§ 1 FluLärmRamstV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Ramstein wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.