(FluLärmMüV 1996)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München

Ausfertigungsdatum: 22.10.1996


§ 1 FluLärmMüV 1996

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens München wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.