(FluLärmLechfV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Lechfeld

Ausfertigungsdatum: 23.11.1976


§ 2 FluLärmLechfV

Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.