(FluLärmLechfV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Lechfeld

Ausfertigungsdatum: 23.11.1976


§ 1 FluLärmLechfV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Lechfeld wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.