(FluLärmJeverV)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever

Ausfertigungsdatum: 22.12.1976


§ 1 FluLärmJeverV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Jever wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.