Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Fluglärmgesetzes Berlin vom 7. Februar 1975 (GVBl. S. 671) wird verordnet:
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen