(FluLärmBerl-TegelV BE)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel

Ausfertigungsdatum: 04.06.1976


§ 4 FluLärmBerl-TegelV BE Kartenmäßige Darstellung

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in den Blättern der Karte von Berlin 1:4.000 dargestellt. Die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn. I genannten Kurvenpunkten sind in einem Ausschnitt der Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000 dargestellt und als Anlage 2 der Verordnung beigefügt. Die Übersichtskarte von Berlin (West) 1:50.000 und die Blätter der Karte von Berlin 1:4.000 sind bei dem für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Mitglied des Senats - Dienststelle: Berlin 31, Mansfelder Str. 16 - zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.