(FluLärmBerl-TegelV BE)
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Berlin-Tegel

Ausfertigungsdatum: 04.06.1976


§ 2 FluLärmBerl-TegelV BE Bestimmung des Lärmschutzbereichs

Der Lärmschutzbereich mit seinen Schutzzonen 1 und 2 wird bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den in der Anlage 1 Abschn. I genannten Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen. In die Schutzzone 2 werden außerdem die in der Anlage 1 Abschn. II bezeichneten Gebiete einbezogen.