(FlugfunkV)
Verordnung über Flugfunkzeugnisse

Ausfertigungsdatum: 20.08.2008


§ 5 FlugfunkV Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.