(FlüHG)
Flüchtlingshilfegesetz

Ausfertigungsdatum: 15.07.1965


§ 22 FlüHG Durchführung

Für die Durchführung des Gesetzes gelten die Vorschriften des Dreizehnten Abschnitts des Dritten Teils des Lastenausgleichsgesetzes entsprechend.