Festlandsockel-Bergverordnung (FlsBergV)
Bergverordnung für den Festlandsockel

Ausfertigungsdatum: 21.03.1989


§ 1 FlsBergV Räumliche und sachliche Anwendung

Diese Verordnung gilt für die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen im Bereich des Festlandsockels.