Ausfertigungsdatum: 03.04.2018
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Manuelle Flachglasbearbeitung mit | 20 Prozent, | 
| Flachglasveredlungsverfahren mit | 10 Prozent, | 
| Maschinelle Flachglasbearbeitung mit | 30 Prozent, | 
| Technologie der Flachglas- bearbeitung mit | 30 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Technologie der Flachglasbearbeitung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn