Flachglastechnologenausbildungsverordnung (FlGlasTechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin

Ausfertigungsdatum: 03.04.2018


§ 1 FlGlasTechAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Flachglastechnologen und der Flachglastechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.