Flachglasmechaniker-Ausbildungsverordnung (FlGlasMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglasmechaniker/zur Flachglasmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 07.01.1991


§ 9 FlGlasMAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe, die in dieser Rechtsverordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Flachglasveredler, sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.