Flachglasmechaniker-Ausbildungsverordnung (FlGlasMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglasmechaniker/zur Flachglasmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 07.01.1991


§ 5 FlGlasMAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.