Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Handhaben von Werkzeugen und Betriebsmitteln,
- 6.
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Flachglasarten, Werkstoffe und Hilfsmittel,
- 7.
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Umgehen mit Produktionsunterlagen,
- 8.
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Vorbereiten von Materialien und Arbeitsgängen,
- 9.
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Maßgerechtes Be- und Verarbeiten von Flachglas,
- 10.
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Bauteile, Baugruppen und Maschinen,
- 11.
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Betreiben von Maschinen und Anlagen der Flachglasbearbeitung,
- 12.
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Betrieblicher Materialfluß,
- 13.
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Qualitätssicherung.