Flexografenmeisterverordnung (FlexMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Flexografen-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 01.08.1994


§ 8 FlexMstrV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.