(1) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
(2) Dem Flexografen-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse der verschiedenen Maßsysteme für die Satzherstellung sowie der Schriftarten,
- 2.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Geräte, Maschinen, Anlagen und Systeme der Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung,
- 3.
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Kenntnisse der chemischen Funktionen und Reaktionen der Entwickler und Zusatzlösungen,
- 4.
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Kenntnisse der setztechnischen und typografischen Grundregeln, Entwurfstechniken und Gestaltungsgrundsätze,
- 5.
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Kenntnisse der Kopiervorlagen nach Arten, Herstellungsmethoden und Qualitäten,
- 6.
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Kenntnisse der verschiedenen Verfahren der Stempel- und Druckplattenherstellung,
- 7.
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Kenntnisse des Vulkanisierungsprozesses,
- 8.
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Kenntnisse der Nachbearbeitung der Druckplatten,
- 9.
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Kenntnisse der Orthographie, des Korrekturlesens und der Korrekturzeichen,
- 10.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüfmethoden sowie der Meß- und Prüfgeräte,
- 11.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Richtlinien und Regeln der Technik,
- 12.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Chemie und Physik,
- 13.
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Kenntnisse der Materialien für die Satz-, Repro-, Stempel- und Druckplattenherstellung,
- 14.
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Kenntnisse über Stempelfarben, Flexodruckfarben, Lösemittel, Stempelwaren und Stempelzubehör,
- 15.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie der rationellen Energieverwendung,
- 16.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung,
- 17.
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Kenntnisse der Qualitätssicherung und -kontrolle,
- 18.
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Beurteilen von Bild- und Textvorlagen sowie Festlegen von Verfahrenswegen zum Herstellen von Gummistempeln, Fotopolymerstempeln, Signier-, Bänder- und Räderstempeln mit Druckelementen aus Gummi und Kunststoffen,
- 19.
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Berechnen des Satzumfanges,
- 20.
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Festlegen von Satzanweisungen, Kodierungen und Satzparametern sowie von Geräten, Maschinen und Materialien,
- 21.
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Prüfen von Zwischenprodukten und Arbeitsergebnissen sowie Anwenden von Korrekturverfahren,
- 22.
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Messen und Prüfen der Kopierfähigkeit von Vorlagen, der Relieftiefe von Stempel- und Druckplatten sowie der Qualität des Abdrucks,
- 23.
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Herstellen von Stempeln und Druckplatten in verschiedenen Satzarten,
- 24.
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Instandhalten der berufsbezogenen Geräte, Maschinen und Anlagen,
- 25.
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Zeichnen von Entwürfen, typografisches Gestalten von Texten, Signets, Schmucklinien und Stempelsatz,
- 26.
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Herstellen von Film- und Papiermontagen,
- 27.
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Herstellen von berufsbezogenen Reproarbeiten,
- 28.
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Ein- und Auskopieren von Schriften, Signets und Strichzeichnungen auf Papier oder Film,
- 29.
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Verarbeiten von Film- und Fotopapiermaterialien.