Flächenerwerbsverordnung (FlErwV)
Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen und das Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 20.12.1995


§ 16 FlErwV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.